Einmalvergütung (EIV) – Aktuelle Förderbeiträge und Hintergründe
Betreiber von Photovoltaikanlagen können von finanziellen Förderungen profitieren. Besonders hilfreich ist dabei die Einmalvergütung. Im Folgenden erfahren Sie mit welchen Förderbeiträgen Betreiber rechnen können und wie diese entstanden ist.
Am 21. Mai 2017 hat das Schweizerische Stimmvolk das revidierte Energiegesetz angenommen und dadurch das Fundament für die Energiestrategie 2050 gelegt. Die Energiestrategie 2050 sieht vor, den Energieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen und die erneuerbaren Energien zu fördern. Darüber hinaus zielt der Bundesrat langfristig darauf ab, die Treibhausgasemissionen bis 2050 auf null zu senken (netto-null). Zu den erneuerbaren Energien zählen unter anderem Wasserkraft, Biomasse oder Sonnen- und Windenergie.
Das am 1. Januar 2018 in Kraft getretene Energiegesetzt strebt somit einen Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien an. So sollen bis im Jahr 2020 mindestens 4.4 TWh der Gesamtstromproduktion aus erneuerbaren Energien stammen (Wasserkraft ausgenommen), bis 2035 sollen es mindestens 11.4 TWh sein. Um diese ehrgeizigen Ziele zu erreichen, hat der Gesetzgeber verschiedene Förderprogramme implementiert. Folgende Förderprogramme sind momentan in Kraft:
Die Einmalvergütung dient zur Förderung von Photovoltaikanlagen. Dabei erhalten Anlagenbetreiber einmalig einen Anteil des Investitionsbetrag gutgeschrieben. Je nach Grösse der Photovoltaikanlage kann der Förderbetrag variieren. Anlagen kleiner als 100 kWp haben Anrecht auf Einmalvergütungen für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV). Bei Anlagen grösser als 100 kWp kommen die Einmalvergütungen für grosse Anlagen (GREIV) zum Zuge. Das Förderprogramm ist bis zu einem Leistungsmaximum von 50 MWh ausgelegt.
Die Einmalvergütung setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag pro Anlage sowie einem Leistungsbetrag. Ferner ist die Höhe der Vergütung abhängig vom Inbetriebnahmedatum, der DC-Spitzenleistung sowie der Art der Photovoltaikanlagen. Dabei wird zwischen angebauten und freistehenden sowie integrierten Anlagen unterschieden.
Wie ist die Einmalvergütung einzuordnen?
Am 21. Mai 2017 hat das Schweizerische Stimmvolk das revidierte Energiegesetz angenommen und dadurch das Fundament für die Energiestrategie 2050 gelegt. Die Energiestrategie 2050 sieht vor, den Energieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen und die erneuerbaren Energien zu fördern. Darüber hinaus zielt der Bundesrat langfristig darauf ab, die Treibhausgasemissionen bis 2050 auf null zu senken (netto-null). Zu den erneuerbaren Energien zählen unter anderem Wasserkraft, Biomasse oder Sonnen- und Windenergie.
Das am 1. Januar 2018 in Kraft getretene Energiegesetzt strebt somit einen Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien an. So sollen bis im Jahr 2020 mindestens 4.4 TWh der Gesamtstromproduktion aus erneuerbaren Energien stammen (Wasserkraft ausgenommen), bis 2035 sollen es mindestens 11.4 TWh sein. Um diese ehrgeizigen Ziele zu erreichen, hat der Gesetzgeber verschiedene Förderprogramme implementiert. Folgende Förderprogramme sind momentan in Kraft:
- Einspeisevergütungssystem (EVS)
- Einmalvergütung (KLEIV und GREIV)
- Mehrkostenfinanzierung (MKF), jedoch sind keine Neuaufnahmen mehr möglich
- Mehrwertsteuerpraxis (Fördermittel)
Wie funktioniert die Einmalvergütung?
Die Einmalvergütung dient zur Förderung von Photovoltaikanlagen. Dabei erhalten Anlagenbetreiber einmalig einen Anteil des Investitionsbetrag gutgeschrieben. Je nach Grösse der Photovoltaikanlage kann der Förderbetrag variieren. Anlagen kleiner als 100 kWp haben Anrecht auf Einmalvergütungen für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV). Bei Anlagen grösser als 100 kWp kommen die Einmalvergütungen für grosse Anlagen (GREIV) zum Zuge. Das Förderprogramm ist bis zu einem Leistungsmaximum von 50 MWh ausgelegt.
Die Einmalvergütung setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag pro Anlage sowie einem Leistungsbetrag. Ferner ist die Höhe der Vergütung abhängig vom Inbetriebnahmedatum, der DC-Spitzenleistung sowie der Art der Photovoltaikanlagen. Dabei wird zwischen angebauten und freistehenden sowie integrierten Anlagen unterschieden.
Was sind die aktuell gültigen und bisherigen Förderbeiträge?
Hilfreiche Links
- Zum Download unserer Übersichtstabelle als PDF
- Informationen zur Einmalvergütung vom Bundesamt für Energie
- Zum Beitragsrechner der Pronovo AG
Die oben dargestellten Informationen und Werte sind aus den Publikationen des BFE und der Pronovo AG übernommen. Die Eturnity AG übernimmt dafür keine Gewähr.