EEG-Vergütungssätze – Aktuelle Vergütungssätze und Hintergründe
Betreiber von Photovoltaikanlagen können von finanziellen Förderungen profitieren. Besonders hilfreich ist dabei die EEG-Einspeisevergütung. Im Folgenden erfahren Sie mit welchen Förderbeiträgen Betreiber rechnen können und wo es weitere Informationen gibt.
Seit dem Februar 2017 wird die Vergütung für eingespeisten Solarstrom anhand der neu installierten Leistung (Leistungszubau) von Photovoltaikanlagen ermittelt. Aufgrund des Zubaus werden die Degressionssätze für die drei Folgemonate ermittelt und daraus die Vergütungssätze für Solarstrom abgeleitet. Die Summe der installierten Leistung aller geförderten PV-Anlagen wird von der Bundesnetzagentur jeweils quartalsweise veröffentlicht.
Bei den darauf basierend publizierten Vergütungssätzen wird einerseits nach Grösse der Photovoltaikanlage unterschieden, andererseits wird zwischen festem Einspeisevergütungssatz und Marktprämienmodell differenziert. Die Marktprämie wird vom Verteilnetzbetreiber an Anlagenbetreiber ausgezahlt, die nicht mehr die fixe EEG-Vergütung in Anspruch nehmen, sondern sich für einen Wechsel in die Direktvermarktung entschieden haben. Ab einer Anlagegrösse von 100 kWp ist die Direktvermarktung zwingend. Der Vergütungstarif im Direktvermarktungsmodell setzt aus dem Marktwert (also z.B. ca. 5 Ct./kWh) sowie einer Marktprämie zusammen. Die Marktprämie ist so angelegt, dass diese die Differenz zwischen dem Marktwert und dem sogenannten „Anzulegenden Wert“ ausgleicht. Der „Anzulegende Wert“ besteht aus dem EGG-Tarif und zusätzlich 0.4 ct/kWh als Vermarktungsentgelt.
Wie funktioniert die EEG-Einspeisevergütung?
Seit dem Februar 2017 wird die Vergütung für eingespeisten Solarstrom anhand der neu installierten Leistung (Leistungszubau) von Photovoltaikanlagen ermittelt. Aufgrund des Zubaus werden die Degressionssätze für die drei Folgemonate ermittelt und daraus die Vergütungssätze für Solarstrom abgeleitet. Die Summe der installierten Leistung aller geförderten PV-Anlagen wird von der Bundesnetzagentur jeweils quartalsweise veröffentlicht.
Bei den darauf basierend publizierten Vergütungssätzen wird einerseits nach Grösse der Photovoltaikanlage unterschieden, andererseits wird zwischen festem Einspeisevergütungssatz und Marktprämienmodell differenziert. Die Marktprämie wird vom Verteilnetzbetreiber an Anlagenbetreiber ausgezahlt, die nicht mehr die fixe EEG-Vergütung in Anspruch nehmen, sondern sich für einen Wechsel in die Direktvermarktung entschieden haben. Ab einer Anlagegrösse von 100 kWp ist die Direktvermarktung zwingend. Der Vergütungstarif im Direktvermarktungsmodell setzt aus dem Marktwert (also z.B. ca. 5 Ct./kWh) sowie einer Marktprämie zusammen. Die Marktprämie ist so angelegt, dass diese die Differenz zwischen dem Marktwert und dem sogenannten „Anzulegenden Wert“ ausgleicht. Der „Anzulegende Wert“ besteht aus dem EGG-Tarif und zusätzlich 0.4 ct/kWh als Vermarktungsentgelt.
Was sind die aktuell gültigen und bisherigen EEG-Vergütungssätze?
In der nachfolgenden Tabelle sind die aktuellen und bisherigen EEG-Einspeisevergütungssätze für Anlagen kleiner 100 kWp ersichtlich.
Die oben dargestellten Informationen und Werte sind aus den Publikationen der Bundesnetzagentur übernommen. Die Eturnity AG übernimmt dafür keine Gewähr.